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Bundesrat kippt Umwelt Plaketten-Pflicht für E-Autos

Elektroautos mit E-Kennzeichen brauchen künftig keine grüne Umweltplakette mehr, um in eine der 36 deutschen Umweltzonen einzufahren. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung zugestimmt – ein Schritt, der sich bereits seit Oktober 2025 durch Pläne der Bundesregierung abgezeichnet hatte.

Die Logik dahinter: Das E-Kennzeichen gilt künftig selbst als eindeutiger Nachweis dafür, dass ein Fahrzeug die Umweltzone befahren darf. Eine zusätzliche Plakette, die eigentlich den geringen Feinstaubausstoß bescheinigen soll, ist bei E-Autos schlicht überflüssig – sie stoßen ohnehin kaum Feinstaub aus. Ein Sprecher des Bundesumweltministeriums begründete den Schritt mit dem Abbau einer „überflüssigen Doppelkennzeichnung“ und unnötiger Bürokratie, ohne dabei die Luftqualitätsstandards aufzuweichen. Laut Ministerium spart die Neuregelung Halterinnen und Haltern sowie der Verwaltung rund sechs Millionen Euro jährlich. Offen bleibt bislang, wie die Regelung für E-Autos mit ausländischem Kennzeichen greift – diese benötigen nach aktuellem Stand wohl weiterhin eine Plakette.

E-Scooter: schärfere Haftung

Neben der Plaketten-Reform passierte den Bundesrat auch eine bereits vom Bundestag beschlossene Verschärfung der Haftungsregeln für E-Tretroller. Für sie gelten künftig dieselben Regeln wie für andere Kraftfahrzeuge: Bei einem Unfall haftet nicht mehr nur die verursachende Person, sondern unabhängig vom Verschulden auch der Fahrzeughalter – etwa ein Verleihunternehmen. Bisher waren Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h von dieser Halterhaftung ausgenommen; E-Scooter fallen künftig nicht mehr unter diese Ausnahme. Geschädigte sollen dadurch leichter Schadensersatz durchsetzen können, auch wenn der Fahrer eines Unfall-Scooters nicht ermittelt werden kann.

Quelle: electrive.net

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