Urteil zu EWE Go könnte Roamingpreise an Ladesäulen verändern
Ein Urteil des Landgerichts München I könnte Auswirkungen auf die Preisgestaltung an öffentlichen Ladesäulen haben. Im Mittelpunkt steht ein Rechtsstreit zwischen dem Ladeanbieter EWE Go und Digital Charging Solutions (DCS) über unterschiedliche Preise für eigene Kunden und Roamingpartner.
EWE Go hatte von Mobilitätsdienstleistern deutlich höhere Preise verlangt als von eigenen Vertragskunden. Zum Jahresbeginn 2025 lag der sogenannte „Offer2All“-Preis bei 0,837 Euro je Kilowattstunde, während EWE-Go-Kunden 0,52 Euro zahlten. DCS sah darin einen Verstoß gegen die europäische AFIR-Verordnung.
Das Münchner Gericht folgte dieser Argumentation. Nach seiner Auffassung dürfen Ladepunktbetreiber Roamingpartner bei der Preisgestaltung nicht gegenüber eigenen Kunden diskriminieren. Auch bei Blockierentgelten sah das Gericht entsprechende Verstöße. Die Entscheidung könnte über den konkreten Fall hinaus Bedeutung für den gesamten Lademarkt haben. Denn hohe Einkaufspreise für Roaminganbieter können dazu führen, dass Fahrer für dieselbe Ladesäule je nach Ladekarte deutlich unterschiedliche Preise bezahlen.
Zusätzlich stellte das Gericht eine grundsätzliche Schadenersatzpflicht von EWE Go gegenüber DCS fest. Die genaue Höhe möglicher Ansprüche ist allerdings noch offen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. EWE Go prüft die schriftliche Begründung und mögliche weitere rechtliche Schritte. Sollte die Entscheidung Bestand haben, könnte sie die Preisgestaltung zwischen Ladepunktbetreibern und Roaminganbietern nachhaltig verändern.
Bild: EWE Go
Share this content:



Kommentar abschicken