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Bundesregierung plant neuen Steueranreiz für e-Autos ab Juli

Das Bundesfinanzministerium plant, bereits ab Juli 2025 eine neue steuerliche Sonderabschreibung für rein elektrische Fahrzeuge einzuführen. Ziel der Maßnahme ist es, die Elektromobilität im gewerblichen Bereich zu stärken und Unternehmen gezielt bei der Umstellung ihres Fuhrparks zu unterstützen.

Neue Abschreibung: Bis zu 75 % im ersten Jahr

Laut dem geplanten Gesetzentwurf können Unternehmen neu angeschaffte Elektrofahrzeuge nach einem degressiven Modell über sechs Jahre steuerlich geltend machen. Die Abschreibung soll folgendermaßen gestaffelt sein:

  • 75 % im Jahr der Anschaffung

  • 10 % im 1. Folgejahr

  • 5 % im 2. Folgejahr

  • 5 % im 3. Folgejahr

  • 3 % im 4. Folgejahr

  • 2 % im 5. Folgejahr

Die Regelung soll für alle zwischen dem 1. Juli 2025 und 31. Dezember 2027 angeschafften reinen Elektrofahrzeuge gelten – sowohl für Pkw als auch für Nutzfahrzeuge wie Lieferwagen, Lkw und Busse.

Teil eines umfassenden Klimaschutz- und Wachstumsprogramms

Die Sonderabschreibung ist Bestandteil eines umfassenderen Sofortprogramms der Bundesregierung zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums und klimafreundlicher Technologien. Bereits im Koalitionsvertrag waren steuerliche Anreize und Infrastrukturmaßnahmen – etwa für Wasserstoff-Nutzfahrzeuge – angekündigt worden.

Auch die Kfz-Steuerbefreiung für E-Fahrzeuge, die derzeit bis 2030 gilt, soll bis 2035 verlängert werden.

Zeitplan: Kabinettsbeschluss bereits diese Woche

Die Bundesregierung plant, den Gesetzentwurf am Mittwoch, den 4. Juni 2025, ins Kabinett einzubringen. Eine schnelle Verabschiedung wird angestrebt, damit die steuerlichen Vorteile noch im zweiten Halbjahr 2025 greifen können.

Fazit: Mit der geplanten Sonderabschreibung setzt die Bundesregierung ein klares Zeichen für den beschleunigten Hochlauf der Elektromobilität in Unternehmen – und kombiniert Klimaschutz mit konjunkturellen Impulsen.

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